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Digitalcheck

Prinzipien

Etablierte Technologien ermöglichen effiziente Umsetzung

Digitale Angebote können schneller bereitgestellt sowie günstiger entwickelt und betrieben werden, wenn sie auf bestehenden Technologien aufbauen. Offene, standardisierte Schnittstellen und Open-Source erhöhen die Sicherheit der Angebote und fördern die Interoperabilität.

Beispiel zum Prinzip

§ 1125 ZPO

Die digitalen Eingabesysteme nach § 1124 Absatz 1 und 2 werden vom Bundesministerium der Justiz als Referenzimplementierung entwickelt und den Ländern zur Anwendung bei den nach § 1123 bestimmten Gerichten bundeseinheitlich bereitgestellt. Die Länder können weitere digitale Eingabesysteme entwickeln und zur Anwendung bei den nach § 1123 bestimmten Gerichten bundeseinheitlich bereitstellen. Das Bundesministerium der Justiz regelt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die technischen, organisatorischen und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für Entwicklung, Betrieb, Pflege und Weiterentwicklung der digitalen Eingabesysteme nach Satz 2.

Warum ist dieses Beispiel gut?

Die Entwicklung und bundeseinheitliche Bereitstellung von Referenzimplementierungen fördert die Nutzung etablierter und standardisierter Lösungen.

Mehr Beispiele zu dem Prinzip

Schafft das Regelungsvorhaben die rechtlichen Vorraussetzungen für die Umsetzung des Prinzips?

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