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Prinzipien

Datenschutz und Informationssicherheit schaffen Vertrauen

Alle Menschen haben ein Recht darauf, dass ihre Daten vor unbefugten Zugriffen geschützt werden. Der Schutz personenbezogener Daten ist in der DSGVO (öffnet in neuem Fenster) geregelt. Informationssicherheit umfasst alle Daten und wird je nach Bereich spezifiziert.

Eine datenschutzkonforme Regelung erhebt nur das Minimum an Daten. Datensparsamkeit ist einfach umzusetzen und verringert den Erfüllungsaufwand. Wenn weniger Daten vorliegen, müssen auch weniger Informationen geschützt werden.

Wenn Informationen den ihnen gebührenden Schutz erhalten, schafft das Vertrauen in den Staat. Die Gefahr von Missbrauch und negativen wirtschaftlichen oder sicherheitsrelevanten Konsequenzen wird verringert.

Beispiel zum Prinzip

§ 66a LuftVG

Abweichend von Absatz 3 Satz 1 können Luftsportverbände die für die Registrierung zu speichernden Daten ihrer Mitglieder, die unbemannte Fluggeräte nach Absatz 1 Satz 1 betreiben, dem Luftfahrt-Bundesamt unter Beachtung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2) übermitteln. Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.

Warum ist dieses Beispiel gut?

Verweist auf die DSGVO.

Mehr Beispiele zu dem Prinzip

Schafft das Regelungsvorhaben die rechtlichen Vorraussetzungen für die Umsetzung des Prinzips?

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