Auswirkungen auf Betroffene und an der Umsetzung Beteiligte
Ihr Regelungsvorhaben sollte sowohl den Bedürfnissen der Betroffenen als auch den Anforderungen der Umsetzung (z. B. in Behörden) gerecht werden.
Ihr Regelungsvorhaben sollte sowohl den Bedürfnissen der Betroffenen als auch den Anforderungen der Umsetzung (z. B. in Behörden) gerecht werden.