Vorprüfung: Digitalbezug einschätzen
Finden Sie in 6 Fragen heraus, ob Sie in Ihrem Regelungsvorhaben Aspekte der digitalen Umsetzung und EU-Anforderungen an Interoperabilität beachten müssen.
Was ist Digitalbezug?
Digitalbezug beschreibt die digitale Umsetzung, wenn ein Prozess nach Inkrafttreten eines Vorhabens zumindest teilweise durch ein IT-System abgebildet wird. Beispiele sind:
- eine Reihe von Aufgaben mit einem bestimmten Ziel, zum Beispiel das Ausfüllen eines Formulars in ELSTER, um die Steuererklärung einzureichen,
- die Abfrage von Daten aus einem Register oder
- das Bereitstellen von Informationen auf einer Website.
Was ist Interoperabilität?
Die EU-Anforderungen zur Interoperabilität beschreiben die Fähigkeit von Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen innerhalb der EU, effektiv zusammenzuarbeiten und Informationen auszutauschen. Sie ermöglicht, dass digitale öffentliche Dienstleistungen über Länder-, Sektor- und Organisationsgrenzen hinweg bereitgestellt werden können.
Zusammengefasst
Beginnen Sie so früh wie möglich
Führen Sie die Vorprüfung zu Beginn Ihrer Arbeit an einem Regelungsvorhaben durch. Das heißt bevor Sie den Regelungstext formulieren.
So gehen Sie vor:

Der Ablauf des Digitalchecks: Von der Vorprüfung bis zur Dokumentation
Warum ist die Vorprüfung relevant für mein Vorhaben?
- Digitalisierungsbezug frühzeitig erkennen: Setzen Sie sich frühzeitig mit Chancen der Digitalisierung auseinander, um den Regelungstext so zu gestalten, dass er die praxisnahe Umsetzung ermöglicht.
- EU-Anforderungen identifizieren: Im Rahmen der Vorprüfung ermitteln Sie, ob grenzüberschreitende Interoperabilität für Ihr Vorhaben relevant ist. Regelungen, die Interoperabilität fördern, ermöglichen technische Standardisierung, rechtliche Harmonisierung und digitale bürgerzentrierte Dienste innerhalb der EU.
- Rechtliche Grundlage: Seit Juni 2024 ist es verpflichtend nationale Regelungsvorhaben auf Digitaltauglichkeit zu prüfen. Die Grundlage dafür ist das Onlinezugangsgesetz (OZG) von 2017. Zusätzlich müssen ab Januar 2025 bestimmte Regelungsvorhaben die Anforderungen an Interoperabilität auf EU-Ebene unterstützen. Dies ergibt sich aus der EU-Verordnung Interoperable Europe Act.
Sie haben Gesprächsbedarf zu Ihrem Vorhaben?
Bei inhaltlichen Anliegen zu Ihrem Regelungsvorhaben oder Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns über digitalcheck@digitalservice.bund.de oder rufen Sie uns an unter 0151/40 76 78 39.
