Nationale Kontaktstelle für ein interoperables Europa
Digitale Verwaltung europaweit ohne Grenzen: Die europäische Interoperabilitätsverordnung und der Digitalcheck sind die Grundlage.
Sie befinden sich auf der Informationsseite der deutschen nationalen Kontaktstelle (2024/903 Art. 17). Gemeinsam mit der deutschen Verwaltung setzen wir die europäische Interoperabilitätsverordnung 2024/903 um, für vernetzte, bürgernahe, digitale und effiziente Verwaltungsleistungen.
Nationale Umsetzung der EU-Interoperabilitätsverordnung
Seit Anfang 2025 muss die Verordnung für ein interoperables Europa (2024/903 (öffnet in neuem Fenster)) in den EU Mitgliedstaaten verpflichtend umgesetzt werden. Damit sind alle öffentlichen Einrichtungen in Europa, also EU-Institutionen, ihre Mitgliedstaaten und auch deren Bundesländer und Kommunen, verpflichtet Interoperabilitätsbewertungen durchzuführen.
Diese Bewertungen sind erforderlich, bevor neue oder geänderte verbindliche Anforderungen beschlossen werden, um einen nahtlosen Datenaustausch zwischen Behörden sicherzustellen und den grenzüberschreitenden Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen in der EU zu ermöglichen.
In Deutschland bettet sich diese Anforderung in die föderale Zusammenarbeit wie folgt ein:

Das Organigramm zeigt die Interaktionen der Organisationen und Behörden in Deutschland und der EU im Kontext der Verordnung (EU) 2024/903.
Beteiligte Organisationen und Behörden
- Bundesländer & Kommunen: Ausgangspunkt, mit dem Hinweis auf die dezentrale Umsetzung durch das Bundesangebot.
- IT-Planungsrat: Koordiniert und empfiehlt die Integration von IT-Strategien.
- Nationale Kontaktstelle: Zentraler Ansprechpartner für Informationsaustausch und Koordination.
- Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung : Verantwortlich für die Integration in den Digitalcheck.
- EU-Kommission: Beteiligte an der Weiterentwicklung und Reportings.
- 27 EU-Staaten mit Kontaktstellen: Nationale Kontaktstellen für Informationsaustausch.
Deutschland integriert die Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/903 in den Digitalcheck und folgt damit den Empfehlungen der EU. Somit werden Ressourcen effizient genutzt und Doppelstrukturen verhindert. Die nationale Kontaktstelle ist beim Digitalcheck-Team angesiedelt.
Aufgaben der nationalen Kontaktstelle (2024/903 Art. 17)
Als Nationale Kontaktstelle sind wir die zentrale Anlaufstelle in Deutschland zur Umsetzung der EU-Verordnung zur Interoperabilität (EU) 2024/903. Wir unterstützen Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung dabei, die Interoperabilität von digitalen Systemen zu fördern, um eine vernetzte und bürgernahe Verwaltung in ganz Europa zu ermöglichen.
Unterstützung der Verwaltung
Wir stellen die Methodik für die Interoperabilitätsbewertung bereit und unterstützen bei der Durchführung. Ein wichtiger Aspekt ist die Integration dieser Anforderungen in den bestehenden Digitalcheck. Dabei unterstützen wir Sie im gesamten Prozess:
- bei der Klärung von Fragen zur Interoperabilität
- beim Ausfüllen der Bewertung
- und insbesondere beim Identifizieren sogenannter "verbindlicher Anforderungen" und deren Auswirkungen auf die vier Ebenen der Interoperabilität.
Ansprechpartner:
Wir sind Ansprechpartner für verschiedene Akteure, darunter andere nationale Kontaktstellen, die Bundesländer, den IT-Planungsrat, die FITKO, sowie interessierte Personen und umsetzende Akteure.
Austausch und Weiterentwicklung auf deutscher und europäischer Ebene:
Wir nehmen aktiv an Diskussionen auf europäischer Ebene teil, mit dem zuständigen Referat im Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung sind wir Teil der Arbeitsgruppe "Interoperable Europe" und informieren auf diesem Wege das Interoperable Europe Board. Unsere Aufgabe ist es auch, die Nachnutzung von Lösungen zu fördern, Hilfestellung bei der Umsetzung von Interoperabilitätsanforderungen zu leisten und das Thema in der Verwaltung zu repräsentieren, indem wir bewährte Verfahren, sogenannte Best Practices, teilen.
Bereitstellung von Informationen und Austauschformaten:
Wir stellen Wissen bereit und bereiten das Thema verständlich auf. Dazu zählen Schulungen und verschiedene Unterstützungsangebote.
Förderung von Nachnutzung, Kooperation und Zusammenarbeit:
Wir stellen gute Beispiele bereit, unterstützen bei der Nachnutzung und fördern sektorenübergreifende Zusammenarbeit.
Falls Sie mit Ihrem Land kooperieren wollen, melden Sie sich bei uns.
Aktueller Stand der Integration in den Digitalcheck
- Aktuell
Methoden für Digitaltauglichkeit und Interoperabilität
Die inhaltlichen Schnittmengen zwischen dem Erarbeitungsprozess für digitaltaugliche Regelungen und dem Interoperabilitäts-Assessment sind identifiziert und analysiert. Der daraus entstandene Prozess wird in den Digitalcheck-Kontaktpunkten umgesetzt. Darauf aufbauend passen wir die Erarbeitungsmethoden an. Ziel ist es, den gesamten Entwicklungsprozess effizienter und zielgerichteter zu gestalten.

- 03.07.2025
Über 100 Teilnehmende in acht Online-Workshops
In den Schulungen „Visualisieren – komplexes einfach darstellen“ und “Regelungen digitaltauglich und interoperabel gestalten“ haben die Teilnehmenden erfahren, wie sie den Digitalcheck als frühzeitig Denkwerkzeug nutzen können, um Gesetze besser und umsetzbarer zu gestalten.
- 15.05.2025
Die 5 Prinzipien für digitaltaugliche Regelungen sind überarbeitet
Die 5 Prinzipien für digitaltaugliche Gesetzgebung sind überarbeitet und entsprechen sowohl den Anforderungen der Digitaltauglichkeit als auch der Interoperabilität.
- 10.01.2025
Verordnung tritt in Kraft und erste Änderungen sind im Digitalcheck umgesetzt:
- Vorprüfung: Berücksichtigt nun neben dem Digitalbezug auch die europäische Interoperabilität.
- Das Ergebnis der Vorprüfung wird automatisch per E-Mail versendet:
- Bei Digitalbezug an den NKR.
- Bei zusätzlichem Interoperabilitäts-Bezug auch an die nationale Kontaktstelle beim Digitalcheck-Team.
- Bereitstellung einer Informationsseite zum Thema Interoperabilität für Legistinnen und Legisten.
- 13.03.2024
Verordnung für ein interoperables Europa wird vom europäischen Parlament verabschiedet

