EU-Interoperabilität für ein digital vernetztes Europa

Hier erfahren Sie, was die Verordnung für ein interoperables Europa (EU) 2024/903 für Ihr Regelungsvorhaben bedeutet und wie sie zu einem vernetzten Europa beiträgt.

Eine stilisierte Karte von Europa. Die EU-Mitgliedstaaten sind heller markiert und durch überlappende, gestrichelte Linien miteinander vernetzt

Vernetzte Verwaltungen für Europa

Stellen Sie sich ein digitales Europa ohne Grenzen vor. Ziel der Verordnung für ein interoperables Europa (EU) 2024/903 ist es, diese Vision Realität werden zu lassen. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen digitale Verwaltungsleistungen nahtlos in allen EU-Ländern nutzen können. Der digitale Datenaustausch über Landes- und Sektorengrenzen hinweg wird zur Norm. Grenzüberschreitende Verwaltungsakte, wie ein Umzug in einen anderen Mitgliedstaat oder die Gründung eines Unternehmens im Ausland, lassen sich so einfach und vollständig online erledigen. Das steigert die Effizienz für alle Beteiligten und schafft einen einheitlichen digitalen Raum.

Was bedeutet das für die Erarbeitung von Regelungen?

Für Sie bedeutet das, dass Sie grenzüberschreitende Auswirkungen eines Regelungsvorhabens einschätzen sollten, bevor Regelungen geschrieben werden. Denn nur wenn Sie die Interoperabilität von Anfang an mitdenken, schaffen Sie die rechtliche Grundlage für Behörden, um europaweit Daten auszutauschen und funktionierende, grenzüberschreitende Verwaltungsleistungen anzubieten. Abschließend dokumentieren Sie in einem zusammenhängenden Prozess mit der Dokumentation der Digitaltauglichkeit in einem Fragebogen, wie Sie sichergestellt haben, dass Ihre Regelungsinhalte förderlich für die EU-weite Interoperabilität sind.

Hinweis: Die Vorprüfung im Digitalcheck identifiziert automatisch, ob Ihr Vorhaben Interoperabilitätsanforderungen beinhaltet.

Verbindliche Anforderungen: In diesen Fällen ist eine Interoperabilitätsbewertung verpflichtend

Eine Interoperabilitäts-Bewertung muss durchgeführt werden, wenn Ihr Regelungsvorhaben:

  • eine (neue) verbindliche Anforderung definiert und
  • grenzüberschreitende digitale Verwaltungsdienste betrifft, das heißt
    • eine digitale Umsetzung ist vorgesehen oder davon betroffen ist,
    • ein Austausch von Daten und Informationen zwischen Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten vorgesehen ist.
Was ist eine verbindliche Anforderung?

Eine verbindliche Anforderung ist eine verpflichtende Regel. Das kann z.B. eine Definition, ein Standard, eine Richtlinie, ein Verbot oder eine Beschränkung sein. Eine exakte Definition finden Sie in der Verordnung in der Präambel, Erwägungsgrund 18.

Falls sich eine Berichtspflicht an die Europäische Kommission ergibt, dann unterstützt Sie das Digitalcheck-Team dabei, die Interoperabilitätsbewertung durchzuführen, sie zu dokumentieren und den Bericht einzureichen.

Weitere Quellen:

European Commission - European Interoperability Framework

Interoperable Europe Portal - FAQs

Was passiert mit der Interoperabilitäts-Bewertung?

Die Inhalte der Interoperabilitäts-Bewertung werden auf dem Interoperable-Europe-Portal in maschinenlesbarem Format veröffentlicht. Damit wird Ihr Vorgehen transparent für andere Mitgliedstaaten und Sie tragen dazu bei, dass andere öffentliche Stellen oder Einrichtungen der Union sich in Bezug auf Interoperabilität daran ausrichten können.

Kriterien der Interoperabilitätsbewertung

Der Entscheidungsbaum zeigt, wann eine Interoperabilitätsbewertung verpflichtend ist.

Ein Entscheidungsdiagramm zur Bestimmung der Verpflichtung zur Interoperabilitätsbewertung. Es beginnt mit der Frage, ob es sich um eine verbindliche Anforderung handelt. Je nach Antwort folgen verschiedene Entscheidungsstufen: Offenheit für Änderungen, Verpflichtung, digitale öffentliche Dienstleistungen, betroffene Akteure und Notwendigkeit des Austauschs in Netzwerken oder Informationssystemen. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, führt der Prozess zur verpflichtenden Interoperabilitätsbewertung. Andernfalls ist sie nicht verpflichtend.
Entscheidungsbaum: Ist eine Interoperabilitätsbewertung verpflichtend für mich?

Die vier Dimensionen der Interoperabilität

Der Europäische Interoperabilitätsrahmen nennt vier eng miteinander verwobene Dimensionen, die in neuen Regelungen erfüllt werden sollten:

Rechtliche Interoperabilität

definiert die rechtlichen Grundlagen eines Datenaustauschs

Gesetze sollten die Grundlage für grenzüberschreitenden Datenaustausch schaffen. Regelungen sollten sich dabei nicht gegenseitig widersprechen, sondern gegenseitige Anerkennung sicherstellen und dafür sorgen, dass rechtliche Rahmenbedingungen jeweils zusammen passen.

Organisatorische Interoperabilität

beschreibt die für den Datenaustausch notwendigen Geschäftsprozesse

Gesetze sollten die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungsstellen fördern, indem sie gemeinsame Geschäftsprozesse und Modelle festlegen. Dies beinhaltet die Koordination von Aufgaben und die Klärung der Rollen.

Semantische Interoperabilität

stellt sicher, dass Daten und Begriffe gleich verstanden werden

Gesetze sollten die Verwendung gemeinsamer Vokabulare und Datenformate vorschreiben, um sicherzustellen, dass die Bedeutung der ausgetauschten Daten von allen Systemen die gleiche ist.

Technische Interoperabilität

beschreibt die erforderlichen technischen Systeme und Standards, die für den Datenaustausch notwendig sind

Technische Standards, Schnittstellen und Komponenten sollten aufeinander abgestimmt sein, damit Datenaustausch zwischen Diensten in Europa ermöglicht wird.

Welche positiven Effekte sollen erreicht werden?

Datenaustausch vereinfachen

Bürokratische Hürden werden abgebaut – Daten fließen reibungslos zwischen Verwaltungen und Mitgliedsstaaten.

Kosten und Zeit sparen

Weniger Doppelarbeit für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen durch gemeinsame Standards.

Verwaltungen vernetzen

Bis 2030 sollen öffentliche Verwaltungen enger vernetzt und transeuropäische digitale Dienste gestärkt werden.

Unterstützung durch die Nationale Kontaktstelle

Das Team der Nationalen Kontaktstelle unterstützt Sie bei Fragen zur Interoperabilität, bei der Bewertung und Dokumentation. Dies gilt auch für Landesvorhaben. Schreiben Sie uns bei Fragen zum Interoperabilitätsbezug Ihres Vorhabens gerne an.

Ressourcen und Links zu Interoperabilität

Hier finden Sie alle relevanten Links und Ressourcen zu den Anforderungen der EU an Interoperabilität, die für Ihre Regelung relevant sind.

Allgemein

Interoperabilitätsbewertungen