Logo des Bundes

Digitalcheck

Prinzipien

Datenwiederverwendung benötigt einheitliches Recht

Normadressatinnen und -adressaten sowie umsetzende Behörden sparen Kosten und Zeit, wenn das Once-Only-Prinzip (öffnet in neuem Fenster) konsequent angewendet wird – also wenn Daten nur einmal angegeben und dann wiederverwendet werden. Die Grundlage dafür sind harmonisierte Rechtsbegriffe, ein datenschutzkonformer Austausch und die Berücksichtigung etablierter technischer Standards.

Mehr dazu

Schafft das Regelungsvorhaben die rechtlichen Vorraussetzungen für die Umsetzung des Prinzips?

Zurück

Ihre Daten werden automatisch im Browser gespeichert.