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Digitalcheck

Prinzipien

Datenwiederverwendung benötigt einheitliches Recht

Normadressatinnen und -adressaten sowie umsetzende Behörden sparen Kosten und Zeit, wenn das Once-Only-Prinzip (öffnet in neuem Fenster) konsequent angewendet wird – also wenn Daten nur einmal angegeben und dann wiederverwendet werden. Die Grundlage dafür sind harmonisierte Rechtsbegriffe, ein datenschutzkonformer Austausch und die Berücksichtigung etablierter technischer Standards.

Beispiel zum Prinzip

§ 39 GWKH

Für einen effizienten Registerbetrieb gleicht das Umweltbundesamt die im Herkunftsnachweisregister für Gas und die im Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte gespeicherten Daten, einschließlich personenbezogener Daten, miteinander ab und tauscht sie zwischen diesen Registern aus im Hinblick auf die Erzeugung von

  1. Gas aus oder auf Basis von thermischer Energie sowie
  2. thermischer Energie aus Gas aus oder auf Basis von erneuerbarer Energie oder kohlenstoffarmem Gas.
Warum ist dieses Beispiel gut?
  • Verringert die Fehleranfälligkeit durch den Datenabgleich.
  • Im folgenden Absatz wird der Abgleich und Austausch der Daten näher spezifiziert und erweitert.
Mehr Beispiele zu dem Prinzip

Schafft das Regelungsvorhaben die rechtlichen Vorraussetzungen für die Umsetzung des Prinzips?

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