PrinzipienMehr dazu
Datenwiederverwendung benötigt einheitliches Recht
Normadressatinnen und -adressaten sowie umsetzende Behörden sparen Kosten und Zeit, wenn das Once-Only-Prinzip (öffnet in neuem Fenster) konsequent angewendet wird – also wenn Daten nur einmal angegeben und dann wiederverwendet werden. Die Grundlage dafür sind harmonisierte Rechtsbegriffe, ein datenschutzkonformer Austausch und die Berücksichtigung etablierter technischer Standards.
