Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Logo des Bundes

Digitalcheck

Prinzip 2

Datenwiederverwendung benötigt einheitliches Recht

Normadressatinnen und -adressaten sowie umsetzende Behörden sparen Kosten und Zeit, wenn das Once-Only-Prinzip konsequent angewendet wird – also wenn Daten nur einmal angegeben und dann wiederverwendet werden. Die Grundlage dafür sind harmonisierte Rechtsbegriffe, ein datenschutzkonformer Austausch und die Berücksichtigung etablierter technischer Standards.

Echte Regelungsbeispiele zu diesem Prinzip finden Sie im Zentrum für Legistik.

Schwerpunkt

2.1 Nutzen Sie harmonisierte Rechtsbegriffe

Um wiederverwendet zu werden, müssen Daten die gleiche inhaltliche Bedeutung haben, d. h. semantisch interoperabel sein. Dafür müssen die Rechtsbegriffe einheitlich definiert und verwendet werden.

Es kann nötig sein, Begriffe über Ihren Rechtsbereich hinaus zu harmonisieren, um bestehende Daten zu verwenden. Ist dies nicht möglich, können Sie die Informationen möglicherweise aus verschiedenen Datenpunkten zusammensetzen, etwa das Einkommen aus Gehalt und weiteren Einnahmen.

So wenden Sie den Aspekt an

Schwerpunkt

2.2 Nutzen Sie existierende Daten

Überprüfen Sie, ob Daten schon an anderer Stelle zur Verfügung stehen und genutzt werden können. Optimalerweise wird auf die Originaldaten zugegriffen, statt diese zu kopieren. Für einen Datenaustausch zwischen Behörden müssen Sie dann eine geeignete Rechtsgrundlage schaffen.

Schwerpunkt

2.3 Machen Sie erhobene Daten für andere nutzbar

Müssen neue Daten erhoben werden, sollten Sie eine Nachnutzung dieser Daten ermöglichen.

Schwerpunkt

2.4 Nutzen Sie bestehende technische Standards

Nutzen Sie geeignete technische Standards, wie z. B. Datenaustauschformate, um den Austausch zwischen IT-Systemen zu begünstigen. Möglicherweise ist es sinnvoll, diese in der Regelung vorzuschreiben.

Informationen zu Standards der öffentlichen Verwaltung erhalten Sie bei der FITKO, auf den Seiten des XÖV mit zugehörigem XRepository und auf der Verwaltungsdaten-Informationsplattform.

Schwerpunkt

2.5 Suchen Sie frühzeitig den Austausch mit allen Beteiligten

Neben rein technischen Voraussetzungen gilt es auch zu beachten, wie sich organisatorische Aspekte auf die Umsetzung Ihres Vorhabens auswirken. Hier hilft der Austausch mit anderen Beteiligten, wie z. B. den Behörden oder IT-Beauftragten.