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Digitalcheck

Prinzip 5

Datenschutz und Informationssicherheit schaffen Vertrauen

Alle Menschen haben ein Recht darauf, dass ihre Daten vor unbefugten Zugriffen geschützt werden. Der Schutz personenbezogener Daten ist in der DSGVO geregelt. Informationssicherheit umfasst alle Daten und wird je nach Bereich spezifiziert.

Eine datenschutzkonforme Regelung erhebt nur das Minimum an Daten. Datensparsamkeit ist einfach umzusetzen und verringert den Erfüllungsaufwand. Wenn weniger Daten vorliegen, müssen auch weniger Informationen geschützt werden.

Wenn Informationen den ihnen gebührenden Schutz erhalten, schafft das Vertrauen in den Staat. Die Gefahr von Missbrauch und negativen wirtschaftlichen oder sicherheitsrelevanten Konsequenzen wird verringert.

Echte Regelungsbeispiele zu diesem Prinzip finden Sie im Zentrum für Legistik.

Schwerpunkt

5.1 Stellen Sie den Datenschutz sicher

Für den Datenschutz sind nur personenbezogene Daten relevant. Um diese zu verarbeiten, muss eine geeignete Rechtsgrundlage existieren. "Datenverarbeitung" umfasst u. a. das Erheben, Speichern, Abfragen, Übermitteln, Verknüpfen oder Löschen von Daten (s. Art. 4 Abs. 2 DSGVO). Tauschen Sie sich mit Ihren Datenschutzbeauftragten aus oder kontaktieren Sie die BfDI.

Schwerpunkt

5.2 Gewährleisten Sie die Informationssicherheit

Informationssicherheit betrifft alle Arten von Daten, vor allem wirtschafts- oder sicherheitsrelevante. Alle Daten müssen sicher gespeichert und übertragen werden. Dies erschwert den missbräuchlichen Zugriff, etwa zum Erschleichen von Leistungen. Folgen Sie den Empfehlungen des BSI.