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Digitalcheck

Ist durch die Regelung vorgesehen, dass Daten und Informationen zwischen Verwaltungen von EU-Mitgliedsstaaten ausgetauscht werden?

Frage 6 von 6

Praxisbeispiel: Ein Vorhaben sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger in der EU eine digitale Identitäts-Wallet nutzen können, die von ihrem Heimatstaat ausgestellt wird. Diese Wallet erlaubt es, Identitätsnachweise und Dokumente (z. B. Führerscheine, Berufsqualifikationen) grenzüberschreitend zu verwenden. Damit andere Mitgliedstaaten diese Nachweise anerkennen können, ist ein Austausch von Daten und harmonisierten Standards erforderlich, um deren Echtheit zu überprüfen.

Wen betrifft dieser Daten- und Informationsaustausch?

Daten und Informationen können zwischen den digitalen öffentlichen Diensten in der EU ausgetauscht werden:

  • Zwischen Verwaltungen von EU-Mitgliedstaaten, um gemeinsame Aufgaben oder Dienste zu erfüllen.
  • Zwischen EU-Institutionen, etwa bei der Zusammenarbeit zur Umsetzung von EU-Programmen oder Richtlinien.
  • Zwischen EU-Institutionen und nationalen Verwaltungen, z. B. bei der Übermittlung von Informationen oder der Koordination von Maßnahmen auf europäischer Ebene.

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