Lösungen für ein interoperables Europa

Statt das Rad neu zu erfinden, sollen Verwaltungen bewährte Lösungen nutzen.

Nachnutzen vor neu beschaffen vor neu bauen

Bestehende und bewährte Bausteine, wie die Lösungen für ein interoperables Europa (Art. 7 der Verordnung (EU) 2024/903), ermöglichen es, digitale öffentliche Dienste schneller bereitzustellen, sowie günstiger zu entwickeln und zu betreiben.

Lösungen können nicht nur IT-Komponenten sein, sondern z. B. auch rechtliche Rahmenbedingungen, organisatorische Prozesse, semantische Standards, technische Anwendungen oder Quellcode.

Hat Ihre Regelung Interoperabilitätsbezug, prüfen Sie, ob eine „Lösung für ein interoperables Europa“ in Ihrem Kontext verwendet werden kann.Die Nicht-Verwendung muss kurz begründet werden.

Diese Lösungen sind aktuell verfügbar

Das Interoperable Europe Board legt fest, welche Lösungen zu prüfen sind. Die Übersicht wird laufend ergänzt. Hintergründe finden Sie auf der Webseite der Interoperable Europe Solutions.