Digitalcheck
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Praxisbeispiel: Arbeitnehmende müssen ihr Gehalt in der Einkommenssteuererklärung angeben. Diese Information liegt der Sozialversicherung bereits vor. Eine Wiederverwendung dieser Daten ist bürokratiearm und sollte bei der Erarbeitung der Regelung angestrebt werden.
Einige Informationen liegen in der Verwaltung bereits vor: Dies können Daten von Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Organisationen, z.B. von Vereinen, sein. Im besten Fall werden diese Daten automatisiert zwischen den Behörden ausgetauscht.
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